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Laut DGUV Vorschrift 68 (vorher BGV D27), darf der Unternehmer nur Personen mit der Führung von Flurförderzeugen beauftragen, die

- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (G 25),
- nach DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925), ausgebildet und geprüft worden sind.


Von einer qualifizierten Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen:

Vorteile für den Unternehmer     
Vorteile für den Gabelstaplerfahrer
weniger UnfälleChancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen
weniger KrankentageSicherung des Arbeitsplatzes
Ladegutschäden vermeidenSchadenersatzansprüche verhindern
Fahrzeugschäden verhindernSicherheitsregeln kennen und beachten
wichtig für eine evtl. ZertifizierungFachkenntnisse erweitern
Forderungen der BG erfüllenPhysikalische Kenntnisse erwerben
wirtschaftlicher EinsatzFahrzeug sachgerecht bedienen
Schadenersatzansprüche verhindern



Ich führe Gabelstaplerfahrerausbildungen als Gruppen- oder Inhouseschulungen durch, die streng nach dem Regelwerk der DGUV Vorschrift 68; vorher BGV D27 (UVV Fluförderzeuge) und dem DGUV Grundsatz 308-001; vorher BGG 925 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen) durchgeführt werden.

Deshalb dauert eine Ausbildung zum Flurförderzeugführer mind. 2 Tage (mind. 20 Unterrichtseinheiten) und wird von einem qualifizierten, zertifizierten Ausbilder durchgeführt.

Bitte fordern Sie Informationen oder ein unverbindliches Angebot an!


Theorie (10 Unterrichtseinheiten):
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- regelmäßige Prüfung von Gabelstaplern
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Abschlussprüfung

Praxis (mind. 10 Unterrichtseinheiten):
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm
- Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Fahr- und Stapelübungen
- Abschlussprüfung



                                                                                           



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