Nach dem BKrFQG sind Bus- und Lkw-Fahrer verpflichtet alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Das betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Die Weiterbildungen sind an 5 Tagen zu jeweils 7 Stunden zu absolvieren.
Folgende drei Kenntnisbereiche sind abzudecken: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, Anwendung der Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Wir bieten Ihnen folgende Module an:
Modul 1: Wirtschaftlichkeit / Technik (Kenntnisbereiche 1.1; 1.2; 1.3)
Modul 2: Sozialvorschriften / DigiTacho / Recht (Kenntnisbereiche 2.1; 2.2)
Modul 3: Fahrsicherheit / Unfallverhütung (Kenntnisbereiche 1.2; 1.3a; 3.1; 3.5)